Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Yachtcharter-Stornierungsschutzprogramm

Tubber B.V. bietet ein Yachtcharter-Stornierungsschutzprogramm an. Wir gewähren eine Rückerstattung der vom Charterer (bzw. den Charterern) gezahlten Chartergebühr (bis zu einem Höchstwert von 10.000 €) für den Charter, falls der Charterer (bzw. die Charterer) nicht teilnehmen kann, ausschließlich als direkte Folge der folgenden gedeckten Gründe:

Wogegen bin ich versichert?

  • Dienstunfähigkeit des Charterers (bzw. der Charterer): Verursacht durch einen Unfall, eine Körperverletzung oder eine Krankheit oder einen persönlichen medizinischen Notfall vor dem Beginn des Charters.

  • Dienstunfähigkeit eines Abhängigen: Durch einen Unfall, eine Körperverletzung oder eine Krankheit, die erstmals vor dem Beginn des Charters eintritt und die Unterstützung durch den Charterer (bzw. die Charterer) erforderlich macht.

  • Tod: Tod des Charterers (bzw. der Charterer).

  • Tod von nahen Angehörigen: Tod eines Mitglieds des engeren Familienkreises des Charterers (bzw. der Charterer) innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem Datum des Charters.

  • Widrige Wetterbedingungen: Diese verhindern die sichere Reise des Charterers (bzw. der Charterer) zum Ort des Einschiffungspunktes des Charters.

  • Streitkräfte: Die Unfähigkeit des Charterers (bzw. der Charterer) zur Teilnahme aufgrund der Zugehörigkeit zu den Streitkräften, wenn dieser unerwartet zum Dienst einberufen wird.

  • Schwere Sachschäden an Wohnung oder Betrieb: Die unvermeidliche Notwendigkeit für den Charterer (bzw. die Charterer), aufgrund schwerer Schäden am Haus oder an der Betriebsstätte des Charterers (bzw. der Charterer), die durch Feuer, Flugzeuge, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Bodensenkung, Erdbeben, umstürzende Bäume, Rohrbruch, Blitzschlag, böswillige Personen oder Diebstahl innerhalb von 3 Tagen vor dem Beginndatum verursacht wurden, zu Hause zu bleiben.

  • Wahrnehmung von Geschworenenpflichten: Die unvermeidliche Anforderung an den Charterer (bzw. die Charterer), Geschworenendienst zu leisten, sofern die Vorladung zum Geschworenendienst erst nach dem Datum der Unterzeichnung des Chartervertrags beim Charterer (bzw. den Charterern) eingegangen ist.

  • Gerichtliche Vorladung: Der Charterer (bzw. die Charterer) wird als Zeuge zu einem Gerichtsverfahren vorgeladen, wobei die Zeugenvorladung erst nach dem Datum der Unterzeichnung des Chartervertrags beim Charterer (bzw. den Charterern) eingegangen ist.

  • Positiver COVID-19-Test: Der Charterer (bzw. die Charterer) wurde zur Selbstisolation angewiesen, nachdem ein positives Testergebnis für COVID-19 registriert wurde.

  • COVID-19-Reiseverbot: Die Unfähigkeit des Charterers, seinen Charter anzutreten, aufgrund eines von der Regierung angeordneten Reiseverbots in der Heimatregion/dem Heimatland des Charterers (bzw. der Charterer), das im Zusammenhang mit COVID-19 nach dem Datum der Unterzeichnung des Chartervertrags eingeführt wurde und die Reise des Charterers (bzw. der Charterer) zum Ort des Charters verhindert.

Tubber B.V. hat eine Versicherungspolice zur Deckung unseres finanziellen Risikos für diesen Stornierungsschutz über Lloyd's Insurance Company S.A. abgeschlossen.

Was nicht versichert ist

Der Yachtcharter-Stornierungsschutz deckt keine Erstattungsanträge ab für oder resultierend aus:

  • Stornierungen durch den Betreiber: Erstattungen im Zusammenhang mit der Stornierung eines Charters durch das Charterunternehmen/die Agentur oder den Schiffseigentümer oder einen abgebrochenen Charter.

  • Schließung der Einrichtung: Schließung der Yachtcharter-Einrichtung.

  • Schutzgebühr: Rückerstattung der vom Charterunternehmen/der Agentur erhobenen Gebühr für den Stornierungsschutz.

  • Bekannte Umstände: Jeder bekannte Umstand, der zum Zeitpunkt des Kaufs des Yachtcharters öffentlich bekannt war und den Charterer (bzw. die Charterer) daran hindert, die Reise anzutreten.

  • Staatstrauer.

  • Straftaten: Tod, Körperverletzung oder Krankheit, die direkt oder indirekt durch eine vom Charterer (bzw. den Charterern) begangene Straftat verursacht wurden.

  • Medizinische Nichteinhaltung: Versäumnis, einen qualifizierten Arzt zu konsultieren oder die erteilten medizinischen Ratschläge zu befolgen.

  • Angst vor Krankheit: Nichtteilnahme aufgrund der Angst, sich mit COVID-19 zu infizieren.

  • Selbstisolation ohne Testergebnis: Eine eingeleitete Selbstisolation ohne ein positives COVID-19-Testergebnis.

  • Krieg und innere Unruhen: Angst vor oder tatsächlicher oder drohender Krieg, Invasion, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg, Rebellion oder Zerstörung von Eigentum auf Anordnung einer Regierung oder Behörde.

  • Subjektive Angst: Stornierung aufgrund von Umständen, die unter der Kontrolle des Charterers (bzw. der Charterer) liegen, einschließlich der Angst vor Piraterie oder Orca-Angriffen.

  • Gesetzesverstöße: Versäumnis, Gesetze, Verordnungen, gerichtliche Anordnungen oder behördliche Vorschriften einzuhalten.

  • Fahrlässigkeit: Mangel an Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit oder umsichtigem Verhalten.

  • Vorherige Kenntnis: Eine Situation, die dem Charterer (bzw. den Charterern) zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt war.

  • Visa: Unfähigkeit, ein Visum zu erhalten oder aufrechtzuerhalten, oder Verweigerung der Einreise in das Land.

  • Unredlichkeit: Betrug, falsche Darstellung oder Verschweigen durch den Charterer (bzw. die Charterer).

  • Allgemeine Zahlungsunfähigkeit: Finanzielles Scheitern oder Zahlungsverzug von irgendjemandem.

  • Zusatzkosten: Alle zusätzlichen Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Erstattungsantrag entstehen.

  • Nicht aufgeführte Gründe: Jeder Grund, der nicht unter „Wogegen bin ich versichert?“ aufgeführt ist.

Allgemeine Bedingungen

  • Der Schutz beginnt am Tag des Kaufs und endet mit dem Beginndatum des Charters.

  • Jeglicher Betrug, jede falsche Angabe oder jedes Verschweigen berechtigt zur Anfechtbarkeit des Antrags.

  • Erstattungszahlungen können nach Anweisung des Hauptcharterers an einen Dritten geleistet werden.

  • Die Zahlung solcher Erstattungen gilt als ausreichende und vollständige Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Charterer (bzw. den Charterern).

  • Wenn einige Mitglieder aus einem versicherten Grund nicht teilnehmen können, der Rest jedoch teilnimmt, können die betroffenen Mitglieder ihren Anteil an der Chartergebühr geltend machen.

  • Der erstattete Teil entspricht dem proportionalen Anteil der betroffenen Mitglieder.

  • Charterer müssen auf der Crewliste aufgeführt sein, um anspruchsberechtigt zu sein.

  • Unterliegt dem Recht am Sitz der Yachtcharter-Agentur / des Charterunternehmens.

Wie beantrage ich eine Rückerstattung?

Reichen Sie Anträge innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Eintreten des Stornierungsgrundes online unter https://yachtrefunds.com/ ein.

Wir können keine Umstände berücksichtigen, die nicht aufgeführt sind.

Erforderliche Nachweise umfassen:

  • Kopie des Chartervertrags.

  • Quittungen/Zahlungsbelege für Ratenzahlungen.

  • Nachweis der Stornierung beim Charterunternehmen.

  • Ärztliches Attest oder Krankenhausbrief, der die Daten und die Art der Dienstunfähigkeit bestätigt.

  • Kopie der Sterbeurkunde, der Bestattungsordnung oder der Todesanzeige.

  • Kopie der Vorladung zum Geschworenendienst.

  • Web-Links von seriösen Nachrichtenquellen, die die Umstände detailliert beschreiben.

  • Bestätigung einer Regierungsstelle oder Nachrichtenlinks über widrige Wetterbedingungen.

  • Bericht eines Gebäudeversicherers/Schadensgutachters oder der Rettungsdienste zur Klärung des Sachschadens.

  • Offizielles Dokument der Streitkräfte.

  • Alle angemessenen zusätzlichen Beweise, die angefordert werden.

Definitionen

  • Abbruch / Abgebrochen (Abandonment/Abandoned): Die Unfähigkeit, den Charter nach dessen Beginn abzuschließen.

  • Unfall (Accident): Ein plötzliches, unerwartetes und unbeabsichtigtes, spezifisches Ereignis zu einer identifizierbaren Zeit und an einem identifizierbaren Ort.

  • Advanced Provisioning Allowance (APA): Pauschalbetrag für Bordausgaben (z. B. Treibstoff); nicht in der Erstattung der Chartergebühr enthalten.

  • Widrige Wetterbedingungen (Adverse Weather): Extremwetter, bei dem eine Reisewarnung herausgegeben wurde, die die Reise zum Ort verhindert.

  • Körperverletzung (Bodily Injury): Identifizierbare körperliche Verletzung/Erkrankung, die durch einen Unfall verursacht wurde, der nach Unterzeichnung des Vertrags eingetreten ist.

  • Stornierung / Storniert (Cancellation/Cancelled): Die Unfähigkeit, den Charter vor dem Beginndatum anzutreten.

  • Charter: Die spezifische, zeitlich und datumsmäßig festgelegte Miete eines Mietschiffes, für die der Schutz erworben wurde.

  • Charterer: Alle im Vertrag oder auf der Crewliste genannten Personen, die den Schutz abgeschlossen haben.

  • Chartervertrag (Charter Agreement): Vertrag, der für die Miete eines Mietschiffes unterzeichnet wurde.

  • Beginn des Charters (Charter Commencement): Das im Vertrag angegebene Datum und die Uhrzeit für den Beginn des Charters.

  • Charterunternehmen oder Agentur (Charter Company or Agency): Unternehmen, das Yachten für kurze Zeiträume vermietet.

  • Chartergebühr (Charter Fee): Die im Vertrag festgelegte Gebühr für die Nutzung des Schiffes, ohne APA.

  • Charterort (Charter Location): Ort, an dem der Charterer das Schiff übernimmt.

  • Charterzeitraum (Charter Period): Zeit zwischen Beginn und Abschluss.

  • Abhängiger (Dependent): Ein Mitglied des engeren Familienkreises, das auf die Unterstützung des Charterers (bzw. der Charterer) angewiesen ist.

  • Engerer Familienkreis (Immediate Family): Mutter, Vater, Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschwister, Kind, Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte (und deren Kinder), Großeltern, gesetzliche Vormünder und Pflegeeltern.

  • Bekannter Umstand (Known Circumstance): Ein Ereignis, von dem der Charterer vorher Kenntnis hatte oder das der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde (z. B. Streikmaßnahmen).

  • Hauptcharterer (Lead Charterer): Person, die im Vertrag als Mieter genannt ist.

  • Staatstrauer (National Mourning): Stornierung oder Verschiebung aufgrund von Trauerzeiten, die von der Regierung oder der Monarchie ausgerufen wurden.

  • Quarantäne (Quarantine): Angeordnete Isolationsperiode für Personen, die aus einem anderen Land einreisen.

  • Selbstisolieren / Selbstisolation (Self-Isolate/Self-Isolation): Getrenntbleiben von anderen nach einem positiven PCR-/Antigentest, um eine Krankheitsübertragung zu verhindern.

  • Krankheit (Sickness): Erkrankung, die schwerwiegend genug ist, um eine sichere Fortbewegung und Reise zu verhindern.

  • Terrorismus: Ungesetzliche Handlungen unter Anwendung von Gewalt oder Gewaltanwendung zu politischen, religiösen oder ideologischen Zwecken.

  • Visum (Visa): Ein Vermerk im Reisepass, der die Einreise, Ausreise oder den Aufenthalt in einem Land erlaubt.

  • Vulkanascheereignis (Volcanic Ash Event): Phänomen, das durch einen Vulkanausbruch verursacht wird, der Asche in die Atmosphäre schleudert.

Versicherungshinweis: Tubber B.V. hat eine Versicherungspolice zur Deckung des finanziellen Risikos über Lloyd's Insurance Company S.A. abgeschlossen. Version: V2/2025. Sie/Ihr (You/Your): bezeichnet die Person, die diese Garantie abgeschlossen hat und als Hauptcharterer im Chartervertrag genannt wird.

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